Arbeitsrecht

Ein weiterer Schwer­punkt unserer Kanzlei liegt im Arbeits­recht. Hier be­treut Sie unser Team unter der Lei­tung von Herrn Rechtsanwalt Schwarze-Reiter in Fach­anwalts­qualität sowohl im Bereich des Individual­arbeits­rechts, als auch im Bereich des Kollektiv­arbeits­rechts. Ins­besondere ver­treten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:

Begründung eines Arbeitsverhältnisses

z. B. Erstellung eines Arbeitsvertrages oder Verträge über zusätzliche Leistungen (wie Dienstwagen usw.) Wirksamkeit einer Befristung, Ausbildungsverträge

Auflösung von Arbeits­verhältnissen

z. B. Vertretung bei Kündigungsvschutz­klagen, Fertigung von Aufhebungs­ver­einbarungen, Zeugnis­berichtigungen, Zeugnis­erteilung, Abfindung

Im laufenden Arbeits­verhältnis

z. B. Geltend­machung und Durch­setzung von Lohn­ansprüchen, Abwehr von Ab­mahnungen, Ansprüche aus Eltern­zeit und Mutter­schutz, Schadens­ersatzvansprüche aus dem Arbeits­verhältnis, Löschungen aus Personalakten

Im kollektivvrechtlichen Bereich

Betriebsräte und Personal­ver­tretungen werden von uns außervgerichtlich und in arbeitsvrechtlichen Beschluss­ver­fahren unter­stützt. Wir beraten und vertreten diese bei tarifrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Fragen, bei Vervhandlungen vor der Einigungs­stelle und dem Ab­schluss von Betriebs­vereinbarungen sowie bei Interessens­ausgleichs- und Sozial­plan­verhandlungen

Urteile

  • Entgeltfortzahlung bei Kur mit Urlaubscharakter
    Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn eine vom Sozialleistungsträger bewilligte Kur nicht in einer Einrichtung i. S. d. § 107 Abs. 2 SGB V durchgeführt wird und urlaubsmäßigen Zuschnitt hat (BAG, Urt. v. 25.5.2016 – 5 AZR 298/15).